Brüstungsgeländer

Geländer bieten Schutz vor einem Herabstürzen von Personen und größeren Gegenständen. Sie nehmen auch seitliche Belastungen auf – zum Beispiel beim Anlehnen von Personen. Brüstungsgeländer im Außenbereich bieten – z.B. als Terassenbegrenzung – auf Wunsch auch Sicht- und Windschutzfunktion.

Was darf es sein?

Wünschen Sie eine vollflächige Geländerfüllung, Stabgeländer aus vertikalen Stäben, Gurtgeländer oder Seilverspannungen? Je nach Wahl bieten wir Lösungen aus Stahl, feuerverzinktem Stahl, Edelstahl, Holz, dekorativen Hochdruck-Schichtpressstoffplatten sowie Glas. Bei Lösungen aus Stahl ist zusätzlich eine Beschichtung in unterschiedlichen RAL-Farben möglich.

Je nach sogenannter “Absturzhöhe” fordert die Landesbauordnung festgelegte Mindesthöhen bei Geländern. Diese liegen z.B. bei 90 cm oder 110 cm – von der Stufenvorderkante lotrecht nach oben gemessen. Auch bei der Geländer-Füllung sind diverse Sicherheitsvorschriften zu beachten. Gern stimmen wir mit Ihnen vor Ort ab, was berücksichtigt werden muss. Bei Bedarf kümmern wir uns auf Wunsch auch um ggf. notwendige Anträge.

Das könnte Sie auch interessieren

Was können wir für Sie tun? Senden Sie uns Ihre Anfrage!

1 + 3 = ?